Montag den 12.12.2016

Das Girokonto wird gemeinhin mit Gehaltszahlungen in Verbindung gebraucht. Doch auch das Taschengeld kann auf ein Konto überwiesen werden. Denn irgendwann ist bei Kinder der Zeitpunkt erreicht, an dem sie in Kontakt mit Kontoauszug und Überweisungen kommen. Wann genau, darüber streiten sich die Geister. Diese Entscheidung treffen letztlich ohnehin die Eltern. Wichtig ist, dass sie von Anfang an auf die Kosten achten, auch und gerade beim Kinderkonto.

Nicht von Boni leiten lassen

Für das erste eigene Girokonto sollten keine Gebühren bezahlt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Saarland hin. Doch statt auf die Kontoführungsgebühr zu verzichten, arbeiten immer mehr Kreditinstitute mit anderen Vergünstigungen. Zahlen Kinder und Jugendliche ihren Hamburger oder die Eistüte mit der Bankkarte, sparen sie ein paar Cent oder erhalten eine Kugel Eis auf Kosten der Hausbank. Klingt toll. Sich davon verleiten zu lassen, wäre der falsche Ansatz.

Das erste eigene Konto

Boni und Vergünstigungen sollten nicht den Ausschlag bei der Wahl des passenden Kinderkontos geben. Die Verbraucherschützer raten, auf die Gebührenfreiheit zu achten. Sie empfehlen, ab zwölf oder 13 Jahren den Schritt zu wagen und das Konto für den Nachwuchs einrichten zu lassen. Nur so lernen Kinder und Jugendliche früh genug den Umgang mit der Bankkarte. Sinnvoll sei daher, einen Teil des Taschengeldes nach wie vor bar zu zahlen und den Rest direkt auf das Konto von Tochter oder Sohn zu buchen. So ergänzt das Girokonto das vielleicht schon vorhandene Sparbuch – oder gar Tagesgeldkonto.

Aufgabe der Eltern ist es dann, ein wenig darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen regelmäßig ihre Kontoauszüge prüfen und sorgsam mit der Bankkarte umgehen. Denn auch beim Kinderkonto hat Sicherheit stets Vorfahrt. Auch das muss dem Nachwuchs vermittelt werden.