Wie und wann kann man eine Rücklastschrift veranlassen?

Fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen vom Girokonto, die per Lastschrift vorgenommen wurden, lassen sich rückgängig machen. Das Verfahren nennt sich schlicht Rücklastschrift und gehört für Banken zum Alltag. Wurden von der Versicherung wegen einer Computerpanne 1.200 Euro statt 120 Euro abgebucht oder hat jemand versucht, sich illegal zu bereichern, ist das Geld also nicht verloren. Allerdings sollte man sich sputen. Zwar sieht der Gesetzgeber je nach Anlass für die Rücklastschrift recht großzügig bemessene Widerrufsfristen vor. Doch je eher der Fehler aus der Welt geräumt wird, desto besser.

Die Widerrufsfristen bei Rücklastschriften

Die meiste Zeit haben Bankkunden für eine Rücklastschrift, wenn das Geld ohne Einwilligung abgebucht wurde. Sprich: Für die Lastschrift wurde vorher keine Genehmigung erteilt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Betrüger mithilfe der Bankdaten Lastschriften fingieren. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um große Beträge handeln. Daher gilt es, sich jeden Buchungsvorgang auf dem Kontoauszug genau anzusehen. Handelt es sich tatsächlich um eine nicht genehmigte Lastschrift, beträgt die Widerrufsfrist 13 Monate. Basiert die Abbuchung auf einer Einzugsermächtigung, die zum Beispiel einem Onlinehändler erteilt wurde, bleiben sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald der Kontoauszug oder der Rechnungsabschluss von der Bank vorliegt. Bei SEPA-Lastschriften schließt sich das Zeitfenster für den Widerruf nach acht Wochen.

Das richtige Vorgehen

Taucht eine Buchung auf, die nicht zugeordnet werden kann oder die einfach nur über einen falschen Betrag lautet, muss die Bank informiert werden. Bei Hausbanken vor Ort nehmen die Mitarbeiter den Hinweis auf einen Fehler direkt in der Filiale und auch telefonisch entgegen. Bei Direktbanken kann die Rücklastschrift naturgemäß nur per Telefon oder gegebenenfalls per E-Mail veranlasst werden, wobei es immer besser ist, persönlich mit einem der Sachbearbeiter zu sprechen. Die Option, Rücklastschriften online in die Wege zu leiten, bildet noch die Ausnahme. Die Bank kann übrigens auch ihrerseits eine Rücklastschrift vornehmen. Ist das Girokonto nicht ausreichend gedeckt, wird die Lastschrift kurzerhand nicht ausgeführt.

Die Kosten für einen Rücklastschrift

Da der Vorgang für Banken mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, werden Gebühren erhoben. In Rechnung gestellt wird der Betrag immer demjenigen, der die Lastschrift veranlasst hat. Das führt bisweilen dazu, dass der Zahlungsempfänger den Betrag vom Kontoinhaber zurückverlangt. Wurde die Rücklastschrift mangels Kontodeckung von der Bank eingeleitet, sehen fast alle Händler und Dienstleister eine Strafgebühr vor. Ansonsten, insbesondere wenn die Lastschrift strittig ist, muss der Zahlungsempfänger nachweisen, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bzw. muss der Zahlungspflichtige belegen, dass die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.