Falschüberweisung: Wie geht man vor, wenn man einen Betrag auf ein falsches Konto überwiesen hat?

Zahlendreher sind bei Überweisungen keine Seltenheit und äußerst ärgerlich. Das gilt umso mehr, nachdem die neuen Richtlinien für das Bankwesen in Kraft getreten sind. Seither ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, wenn er sich bei der Bankleitzahl oder der Kontonummer verschreibt respektive vertippt. Vorher haben Banken den Namen des Kontoinhabers noch mit der Bankverbindung abgeglichen. Dieser Schritt entfällt. Das Geld wird ohne Umwege auf das Konto überwiesen, das im Auftrag genannt wird, unabhängig davon, ob möglicherweise eine Fehlüberweisung vorliegt oder nicht.

Bei einer Falschüberweisung sofort reagieren

Je eher man bei einer solchen Falschüberweisung reagiert, desto besser. Wird der Fehler bemerkt, kurz, nachdem der Überweisungsauftrag erteilt wurde – online oder mit einem Überweisungsträger –, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Vorgang noch gestoppt werden kann. Dazu reicht ein Anruf bei der Bank. Wurde die Überweisung noch nicht ausgeführt, kümmert sich die Hausbank darum, dass beim Empfängerkonto eine Umsatz-Haben-Sperre gesetzt wird. Der fehlgeleitete Betrag wird dann nicht gebucht, sondern geht zurück auf das Konto des Auftraggebers. Das passiert auch, wenn die Bankverbindung nicht existent ist.

Um Rückbuchung bitten

Deutlicher problematischer ist eine Fehlüberweisung, die bereits ausgeführt und auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Die Hausbank darf das Geld nicht einfach so zurückbuchen. Sie benötigt eine Einverständniserklärung des Zahlungsempfängers. Ohne diese Einwilligung bleibt im ungünstigsten Fall nur der Weg über einen Anwalt. Denn rein rechtlich betrachtet bereichert sich der Empfänger ungerechtfertigt und ist dementsprechend verpflichtet, der Rückbuchung zuzustimmen. Zudem gilt: Bankkunden sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge zu kontrollieren und auf Fehlbuchungen zu reagieren. Unser Tipp: Um sich Ärger zu sparen, sollten bei jeder Überweisung Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers doppelt- und dreifach überprüft werden. Sonst droht möglicherweise auch Ärger von der Person, die das Geld eigentlich hätte erhalten sollen.