Sonntag den 11.12.2016

Den Hinweis, dass sie künftig ein paar Euro mehr für ihr Girokonto bezahlen sollen, haben in den vergangenen Wochen und Monaten vermutlich Millionen Bankkunden erhalten. Denn immer mehr Kreditinstitute drehen an der Gebührenschraube. Das Konto ist dabei nur einer von vielen Punkten, an denen Banken ansetzen. Doch längst nicht jede Ankündigung hält auch einer rechtlichen Überprüfung stand. Viele Schreiben sind schlichtweg ungenügend und damit unwirksam, so Verbraucherschützer.

Banken informieren Kunden nicht ausreichend

Wenn Banken ihre Kunden über neue Gebührenstrukturen in Kenntnis setzen, müssen sie sich an die Spielregeln halten. Die besagen, dass Verbraucher mindestens zwei Monate im Voraus informiert werden müssen. In der Regel nutzen Banken und Sparkasse dazu den Kontoauszug. Oder sie schicken einen Brief mit der entsprechenden Ankündigung. Punkt zwei: Die Unternehmen sind verpflichtet, Kunden darauf hinzuweisen, dass sie kostenlos und fristlos kündigen können, wenn sie mit den höheren Gebühren nicht einverstanden sind.

In den meisten Schreiben werde einer dieser beiden Aspekte vergessen, so die Erfahrung der Verbraucherschützer. Vor allem der Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit fehle. Dadurch sei die Preisänderung nicht wirksam und könnten Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Eine Sparkasse wurde diesbezüglich bereits von der Verbraucherzentrale Sachsen abgemahnt.

Nach einem günstigeren Girokonto suchen

Verbraucherschützerin Carmen Friedrich rät daher allen Bankkunden, die Informationen zu den höheren Girokontogebühren genau zu prüfen. „Wir vermuten, dass auch andere Kreditinstitute nicht richtig informiert haben“, so die Expertin. Die Mühe werden sich allerdings nur wenige Kunden machen. Die meisten beißen in den sauren Apfel und akzeptieren die neuen Konditionen. Dabei gibt es am Markt inzwischen viele Alternativen, die günstiger sind, teils mehr Leistung bieten und auch beim Service punkten können. Wo, zeigt unser Girokontovergleich.