Dienstag den 7.04.2015

Die Katze lässt das mausen nicht: Nachdem Betrüger an Geldautomaten kaum noch eine Chance haben, Verbraucher um ihr Erspartes zu bringen und das Girokonto zu erleichtern, gehen sie neue Wege. Dazu greifen die Banden immer öfter zum Telefon. In einem unverbindlich scheinenden Gespräch drängen sie ihre Opfer, die Zugangsdaten zum Onlinebanking preiszugeben oder aber eine Summe x zu überweisen. Dabei melden sich die Verbrecher als Mitarbeiter der Bank, als Techniker oder auch als Anwalt. Vorsicht ist auch hier die Mutter der Porzellankiste.

Grundsätzlich gilt: Banken fragen telefonisch nie nach der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und nach Transaktionsnummern (TAN). Das war bislang so und wird auch künftig so sein. Schließlich ist es im eigenen Interesse der Bankhäuser, dass die Girokonten ihrer Kunden sicher sind. Wenn nun also jemand anruft und erklärt, im Namen der Bank den Online-Zugang zum Konto prüfen zu wollen: einfach auflegen. Um der Anfrage einen offizielleren Anstrich zu verpassen, verschickten einige Betrüger vorab ein Informationsschreiben. Darin weisen sie auf den Anruf hin und bitten, die Zugangsdaten parat zu halten. Auch in dem Fall lautet der einfache Rat: Niemals Daten an Fremde geben! Notfalls selbst bei der Hausbank nachfragen – dazu bitte die Kontaktdaten aus dem Telefonbuch, vom Kontoauszug oder aus dem Onlinebanking nutzen.

Andere Betrüger rufen an, um einen großen Gewinn zu versprechen. Damit das Geld zügig auf das Girokonto überwiesen werden kann, benötige man den Zugang zum Konto. Verbraucher sollten sich davon nicht blenden lassen und auf gar keinen Fall PIN und/oder TAN verraten. Noch vorsichtiger muss man sein, wenn am Telefon per Fernwartung Leistungsverbesserungen am PC vorgenommen werden sollen. Auf diese Weise können die Betrüger Schadsoftware installieren. Von daher ist es ratsam, sich gar nicht erst auf ein solches Gespräch einzulassen – vor allem dann nicht, wenn man Zweifel an der Seriosität hat. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und hat man ungewollte Daten an Betrüger herausgegeben, muss umgehend die Bank informiert und Anzeige erstattet werden.