Was bedeutet Einlagensicherung?

Die größte Angst vieler Sparer ist es, das gesamte Kapital zu verlieren, wenn die Bank die Pforten schließt und zahlungsunfähig wird. Um genau dieses Szenario zu vermeiden, haben die Europäische Union, der Gesetzgeber und die Banken ihrerseits ein sehr engmaschiges Netz gespannt: die Einlagensicherung. Sie sorgt dafür, dass die Spareinlagen – also unter anderem das Geld auf dem Sparbuch, dem Girokonto, dem Tagesgeldkonto und der Festgeldanlage – auch bei einer Pleite zurückgezahlt werden können. Diesbezüglich arbeiten die Einlagensicherungssysteme mit unterschiedlich hohen Sicherungsgrenzen. Sie markieren den Betrag, der im Höchstfall abgesichert und erstattet wird.

Gesetzliche Einlagensicherung

Als Basis sämtlicher Bemühungen, die Kundengelder so gut es geht zu schützen, gilt die gesetzliche Einlagensicherung, die über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken realisiert wird. Sie fußt auf den Vorgaben der Europäischen Union und wurde in den vergangenen Jahren gleich mehrmals angepasst. Grund, die Sicherungsgrenze anzuheben, war die Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2008 ihren Lauf nahm. Vom 1. Juli 2009 an griff die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro je Kunde. Seit dem 1. Januar 2011 sind es 100.000 Euro, ebenfalls je Sparer, und zwar zu 100 Prozent. Das heißt: Wer 75.000 Euro auf dem Konto hat, würde im Ernstfall die 75.000 Euro in voller Höhe erstattet bekommen. Sollte allerdings 125.000 Euro gespart worden sein, gäbe es maximal 100.000 Euro. 25.000 Euro wären in dem Fall verloren. Die gleichen Regeln gelten im Übrigen im gesamten Euroraum.

Private Einlagensicherungsfonds

Um ihren Kunden eine noch bessere Absicherung zu bieten, weit über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus, sind die Banken bzw. Bankenverbände aktiv geworden. Sie haben freiwillige Einlagensicherungsfonds gegründet, die mit ganz unterschiedlichen Regelungen arbeiten. Hier die wichtigsten Daten und Fakten:

  • Bundesverband deutscher Banken: Die Schutzschirme der Unternehmen, die im Bundesverband deutscher Bank organisiert sind, richten sich nach dem Eigenkapital. Die Absicherung je Kunde beträgt 30 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Bei 5,0 Millionen Euro, die als Eigenkapital-Untergrenze gezogen wurden, sind demnach 1,5 Millionen Euro je Sparer geschützt.
  • Bundesverband öffentlicher Banken: Die Mitgliedsunternehmen bieten einen 100-prozentigen Schutz der Spareinlagen, der nach oben hin nicht begrenzt ist.
  • Bundesverband der deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken: Auch bei den Genossenschaftsbanken greift ein 100-prozentiger Schutz ohne Obergrenze.
  • Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe: Die Sparkassen bieten ihren Kunden ebenfalls einen 100-prozentigen Schutz ohne jede Einschränkung.
  • Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen: Bei den Bausparkassen sind maximal 250.000 Euro je Kunde zu 100 Prozent abgesichert.
  • Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen: Im Falle einer Pleite wären 90 Prozent der Einlagen bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro geschützt.

Was passiert bei einer Pleite?

Die Finanzierung der Einlagensicherungsfonds erfolgt über die Banken. Sie zahlen in die Fonds ein bzw. stehen im Fall der Fälle füreinander ein. Sollte es dann tatsächlich zu einer Pleite kommen, greift im ersten Schritt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Bei Beträgen oberhalb dieser gesetzlichen Sicherungsgrenze kommen die privaten Einlagensicherungsfonds ins Spiel.

Um beim vorherigen Beispiel von 125.000 Euro zu bleiben: Für die ersten 100.000 Euro gilt die gesetzliche Sicherung, die übrigen 25.000 Euro sind beim entsprechenden Einlagensicherungsfonds einzufordern. Bei Niederlassungen europäischer Banken in der Bundesrepublik gelten die Regeln des jeweiligen Mutterlandes. Sofern es sich um ein EU-Land handelt, gilt auch hier eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro je Kunde. Die Ansprüche müssten dann allerdings bei der zuständigen Einlagensicherungsinstitution der Muttergesellschaft geltend gemacht werden.