Abgeltungssteuer

Wer Zinsen oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften erwirtschaftet, muss in aller Regel Steuern zahlen. In der Bundesrepublik greift hier seit dem 1. Januar 2009 die sogenannte Abgeltungssteuer als Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie stellt ein Novum dar: Die Steuer wird nicht mehr anhand des individuellen Steuersatzes, sondern pauschal berechnet. Zudem wird sie an der Quelle, daher der Begriff Quellensteuer, abgeführt. Das heißt, Banken und Fondsgesellschaften sind dafür verantwortlich, dass die Abgeltungssteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt wird. Damit nicht jeder Cent Rendite aus dem mühsam Ersparten dem Zugriff des Fiskus zum Opfer fällt, gibt es nach wie vor einen Freibetrag, den Sparerpauschbetrag, der über einen oder mehrere Freistellungsaufträge in Anspruch genommen werden kann und sollte.

Pauschale Besteuerung

Die Höhe der Abgeltungssteuer ist pauschal auf 25 Prozent festgelegt worden, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8,0 bzw. 9,0 Prozent Kirchensteuer – sofern Sparer und Anleger kirchensteuerpflichtig sind. Zu zahlen ist die Abgeltungssteuer auf Zinseinnahmen, die zum Beispiel auf dem Sparbuch oder einem Tagesgeldkonto gutgeschrieben wurden, Dividenden, Kursgewinne und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Letztlich geht es um alle Erträge, die aus investiertem Kapital resultieren. Um das Prinzip zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:

Bei einem Zinsgewinn von 100 Euro führt die Bank folgende Beträge ab, wenn die Kirchensteuer außen vor bleibt:

Abgeltungssteuer (25 Prozent): 25,00 Euro

Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf 25 Prozent = 1,375 Prozent): 1,38 Euro

Steuerlast gesamt (26,375 Prozent): 26,38 Euro

Rendite nach Steuern: 73,62 Euro

 

Ist der Anleger kirchensteuerpflichtig, wird es etwas komplizierter, da die Kirchensteuer sonderabzugsfähig ist. Daraus ergibt sich ein Abgeltungssteuersatz von 24,45 Prozent. Darauf müssen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8,0 Prozent Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9,0 Prozent Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern gezahlt werden. Das ergibt eine Steuerbelastung von insgesamt etwa 28 Prozent.

Vorteile der Abgeltungssteuer

Ein Vorteil der Abgeltungssteuer: Sparer und Anleger müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern, die Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt zu erklären – was mit sehr viel Arbeit verbunden sein kann, insbesondere wenn mehrere Geldanlageprodukte bei unterschiedlichen Banken genutzt werden. Stattdessen wird die Steuer direkt von der Bank an das Finanzamt gezahlt. Für viele ebenso erfreulich: Die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent statt mit dem oft höheren persönlichen Steuersatz. Damit niemand über Gebühr belastet wird, besteht für Personen mit einem Steuersatz von unter 25 Prozent nach wie vor die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen.

Schutz vor Abgeltungssteuer?

In Deutschland gibt es nach wie vor einen Freibetrag. Mehr dazu lesen Sie in diesem Ratgeber.