Jahrelang wurde darüber gestritten. Jetzt ist es Realität: das Basiskonto, landläufig besser bekannt als Jedermann-Konto. Seit Mitte Juni dürfen Banken und Sparkassen Kunden, die ein Girokonto beantragen, nur noch nicht in ganz wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Davon profitieren neben Asylsuchenden und Obdachlosen auch all jene, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kein Konto (mehr) haben. Das betrifft in Deutschland laut grober Schätzungen fast eine Millionen Menschen.
Zahlungskontengesetz schreibt Basiskonto vor
Banken haben sich gegen das Bestreben der EU, jedem Bürger den Zugang zu einem Basiskonto zu ermöglichen, lange gesträubt. Jetzt ist der Anspruch auf ein eigenes Girokonto gesetzlich verbrieft. Damit übernimmt Deutschland innerhalb Europas eine Vorreiterrolle. Die übrigen Mitgliedsstaaten müssen die EU-Vorgaben bis zum 18. September umsetzen.
Das Jedermann-Konto an sich unterscheidet sich von einem normalen Girokonto lediglich in einem Punkt: Es kann nicht überzogen werden. Banken sind also nicht verpflichtet, zusätzlich einen Dispositionskredit einzurichten. Ansonsten können Zahlungen empfangen und ausgeführt sowie Geld am Automaten abgehoben werden. Selbstverständlichkeiten, die vielen Menschen bislang verwehrt geblieben sind.
Kostenlos gibt es das Basiskonto vermutlich nur bei wenigen Banken. Kreditinstitute dürfen für das Jedermann-Konto Gebühren in Rechnung stellen. Die Kosten müssen sich am Markt orientieren und übersichtlich dargestellt werden. Die Kontoführungsgebühren irgendwo in den Geschäftsbedingungen zu verstecken, ist nicht mehr gestattet. Helfen müssen Banken auch, wenn Kunden das Konto wechseln möchten.
Wann gibt es kein Basiskonto?
Wie so oft, gibt es auch beim Jedermann-Konto die eine oder andere Ausnahme. Wann Banken einen Kunden ablehnen dürfen, erklärte Kerstin Altendorf, Sprecherin der deutschen Kreditwirtschaft, dem Mitteldeutschen Rundfunk: „Wichtigster Ablehnungsgrund ist, dass der Antragsteller nicht kontobedürftig ist. Das heißt: Wenn er schon ein Basiskonto hat, braucht er kein zweites.“ Eingerichtet werden muss das Basiskonto zudem nur für Privat- und nicht für Geschäftskunden. Auch Personen, die eine Straftat im Bezug auf die Bank begangen haben oder im Konflikt mit dem Geldwäscherecht stehen, gehen leer aus.