Dienstag den 30.06.2015

Ab dem 1. Juli gelten für das Pfändungsschutzkonto, oder kurz P-Konto, neue Freigrenzen. Statt 1.045,08 Euro sind künftig 1.073,88 Euro vor einer Pfändung geschützt. Dieser Grundfreibetrag gilt für Einzelpersonen. Bestehen Unterhaltspflichten, steigt der Freibetrag für die erste Person um 404,16 Euro und jede weitere um 225,17 Euro. Unter dem Strich bleiben einer dreiköpfigen Familie durch die Anpassung, die alle zwei Jahre erfolgt, 45,75 Euro mehr zur freien Verfügung.

Das funktioniert allerdings nur mit dem P-Konto. Eingeführt wurde es bereits vor einigen Jahren, damit überschuldete Haushalte bei Pfändungen zumindest das Existenzminimum bleibt. Die Basis bildet der Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz, der sich wiederum an den Kosten für die Lebenshaltung orientiert. Daneben gibt es individuelle Freibeträge, die von einem Gericht oder einer Vollstreckungsstelle festgelegt werden. Änderungen müssen in dem Fall bei Gericht bzw. dem Gläubiger beantragt werden. Ansonsten erfolgt die Umstellung auf die neuen Beträge automatisch. „Sowohl Banken als auch Arbeitgeber und Sozialleistungsträger sind angehalten ab dem Monat Juli die neuen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen“, so Carmen Hoffmann von der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wichtig: Wer überschuldet ist und mit Pfändungen rechnet, muss sich selbst darum bemühen, dass sein bestehendes Girokonto von der Hausbank in ein P-Konto umgewandelt wird. Der Vorgang dauert nur wenige Tage und ist gebührenfrei. Der wichtigste Unterschied zum normalen Konto: der Freibetrag. Ohne diesen Schutzmechanismus könnte das Guthaben auf dem Girokonto komplett gepfändet werden – unabhängig davon, ob noch Miete gezahlt werden muss oder genug zum Leben bleibt. Betroffene sollten darauf achten, dass die Kontoführung beim P-Konto nicht wesentlich teurer ist als beim herkömmlichen Girokonto. In der Vergangenheit sind einige Banken negativ aufgefallen und wurden allesamt abgemahnt, weil sie für das Pfändungsschutzkonto exorbitant hohe Gebühren verlangten.