Das Girokonto für jedermann hat seitens der Europäischen Union längst grünes Licht. Die Grundlage bildet die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie. Jetzt ist es an den Mitgliedsstaaten, die Vorgaben in nationales Recht zu wandeln. Die Bundesrepublik drückt dabei spürbar aufs Tempo. Zeit wäre bis September 2016. Aktuellen Meldungen zufolge wird das Recht auf ein Bankkonto schon Anfang kommenden Jahres gesetzlich verankert sein. Ein großer Schritt nach vorne, nachdem die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedem Interessenten ein Konto anzubieten, offenbar nur bedingt fruchtete.
Profitieren werden von der EU-Zahlungskontenrichtlinie alleine in Deutschland 670.000 Menschen, die bislang ohne ein Girokonto auskommen müssen. Und das erweist sich in einer Welt, in der offen über die Abschaffung von Bargeld diskutiert wird, als immer schwerer. Betroffen sind vor allem Obdachlose. Doch auch Flüchtlinge haben derzeit noch enorme Probleme, ein Girokonto zu erhalten. Selbst dann, wenn sie längst als Asylsuchende anerkannt sind. Bei ihren Absagen berufen sich die Kreditinstitute dann meist aufs Geldwäschegesetz – und wurden dafür jüngst vom Bundesfinanzministerium gerügt.
Mit dem Girokonto für jedermann werden solche Debatten überflüssig. Details, welche Leistungsmerkmale das Konto aufweisen muss, liegen noch nicht vor. Etwa, ob ein Dispositionskredit möglich sein muss oder nicht. Sicher ist indes, dass Banken den Antrag auf ein Girokonto künftig nicht mehr ohne Weiteres ablehnen dürfen. Sollte ein Kreditinstitut negativ auffallen, nimmt sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Sache an. Möglich sind sogar Bußgelder. Daran zeigt sich, welchen Stellenwert die Bundesregierung dem diskriminierungsfreien Zugang zum Girokonto beimisst. Die letzten Weichen werden im September gestellt.