Statt Langfingern das Leben so schwer wie möglich zu machen, hat eine 85-jährige Rüsselsheimerin einem Taschendieb den Zugang zum Girokonto quasi frei Haus geliefert. 2.500 Euro hob der Täter vom Volksbank-Konto der Seniorin ab. Auf dem Schaden bleibt die Frau sitzen. Sie hatte neben der Girocard auch ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN – landläufig als Geheimzahl bezeichnet) für den Geldautomaten ins Portemonnaie gesteckt. Das gilt als grob fahrlässig.
Schlimm genug, dass einer 85-Jährigen die Geldbörse gestohlen wird. Die PIN zur EC-Karte zu legen, widerspricht allerdings allen Sicherheitsmaßnahmen, zu denen Banken raten. Dadurch haben Diebe leichtes Spiel und können problemlos an jedem Geldautomaten Bares abheben. Deshalb lautet der Tipp von Timo Schmuck, Sprecher der Volksbank Rüsselsheim: „Die Pin im Kopf, die Karte im Portemonnaie.“ Damit ist man zwar nicht vor Taschendieben gefeit, wohl aber vor einem größeren Schaden, wenn das Girokonto geplündert wird.
Der Bankmitarbeiter rät, im Fall der Fälle sofort die Karte sperren zu lassen. Dafür sollte man die Notrufnummer zur Sperrung leicht zugänglich im Haus aufbewahren oder sich während der Geschäftszeiten direkt an seine Hausbank wenden. Mindestens ebenso wichtig: Regelmäßig zu kontrollieren, ob die Bankkarten noch an ihrem Platz sind. Das scheint die ältere Dame nicht beherzigt zu haben.
Dass der Schaden nicht größer ausgefallen ist, hat die Seniorin dem Wochenlimit für Bargeldverfügungen an Automaten zu verdanken. Standardmäßig können bei der Volksbank nicht mehr als 2.500 Euro pro Woche abgehoben werden. Dieses Limit lässt sich auf Wunsch anpassen, zum Beispiel, wenn größere Anschaffungen geplant werden. Entscheidend ist und bleibt allerdings der sorgsame Umgang mit den Bankdaten. Denn das Zusammenspiel aus PIN und Karte gilt seit Jahren als sicher, wenn man sich denn an die Spielregeln hält.