Wie kann man eine Girocard (ec-Karte) sperren lassen?
Wurde die ec-Karte verloren oder gestohlen, ist schnelles Handeln unerlässlich. Das heißt: Die Karte muss umgehend gesperrt werden. Das ist umso wichtiger, seit im November 2009 die neuen Regeln für Bankgeschäfte in Kraft getreten sind. Seither haftet der Kunde bei Kartenmissbrauch mit bis zu 150 Euro. Die Haftung greift vom Moment des Verlustes bis zur Kartensperre. Erst dann ist die Bank in der Pflicht. Verbraucherschützen sprechen gemeinhin von einer Verschlechterung der Konditionen. Bankkunden kann daher nur geraten werden, keine Zeit zu verlieren, wenn die ec-Karte nicht mehr an ihrem Platz ist.
Kartensperre
Möglichkeiten, die ec-Karte sperren zu lassen, gibt es mehrere. Idealerweise wird man direkt in der Bankfiliale vorstellig oder zeigt den Sachbearbeitern den Verlust respektive Diebstahl der Karte telefonisch an. Ist das nicht möglich, weil die Karte an einem Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten abhandengekommen ist, bleibt nur der Weg über Telefonhotlines. Die zentrale Sperrnummer für die ec-Karte lautet 01805 / 021021. Hier meldet sich ein Sprachcomputer, der die nötigen Daten – in erster Linie Kontonummer und Bankleitzahl entgegennimmt. Der Anruf ist gebührenpflichtig. Alternativ steht, insbesondere für Kunden Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken) die 116 116 zur Verfügung. Die Kartensperre wird bei beiden Systemen an die zuständige Bank weitergeleitet.
Tipps:
- Unabhängig davon, auf welchem Weg die Karte gesperrt wird, raten Experten, Termin, Uhrzeit und gegebenenfalls den Ansprechpartner zu notieren.
- Verbraucher sollten sich bei ihrer Hausbank informieren, welche Sperrnummer für sie gilt. Viele Kreditinstitute haben eigene Servicecenter, die eine ec-Karte umgehend sperren.
- Die Karte sollte grundsätzlich wie Bargeld behandelt werden.Karte und Konto sperren
Karte und Konto sperren
Trotz rechtzeitiger Kartensperre bleibt ein Problem: Betrüger können auch weiterhin mit der Karte einkaufen und für Schaden sorgen. Möglich macht es das Lastschriftverfahren, bei dem statt einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) lediglich eine Unterschrift verlangt wird. Die Kartenlesegeräte sind nicht mit Zentralrechnern der Banken vernetzt. Zudem kontrollieren viele Geschäfte die Signatur nur flüchtig. Um dem vorzubeugen, bleibt nur eine Kontosperre. Dadurch würden allerdings auch andere Zahlungen blockiert und kämen die privaten Finanzen weitgehend ins Stocken. Wer nicht so weit gehen möchte, muss die Kontoauszüge sehr genau prüfen. Sobald Zahlungen auftauchen, die nicht zugeordnet werden können oder die nicht getätigt wurden, muss bei der Bank Widerspruch eingelegt werden.