Was versteht man unter Sparerpauschbetrag / Sparerfreibetrag?
Das Finanzamt hält bei Kapitalerträgen zwar die Hand auf, lässt Sparern und Anlegern aber auch ein wenig Luft in Form eines Freibetrages. Bis Ende 2008 wurde er als schlicht und einfach Sparerfreibetrag genannt – nomen est omen. Seit 2009 und der Einführung der Abgeltungssteuer handelt es sich um den Sparerpauschbetrag. Geändert hat sich nicht nur der Name. Auch die Rahmenbedingungen wurden vom Gesetzgeber neu formuliert.
Sparerfreibetrag
Wo genau die Unterschiede zwischen dem Sparerfreibetrag und dem Sparerpauschbetrag liegen, zeigt ein Blick auf die Details. Die alte Version umfasste einen Freibetrag für Zinsen und Dividenden in Höhe von 750 Euro. Hinzu kam die Werbungskostenpauschale mit 51 Euro. Unter dem Strich standen 801 Euro. Wer außerdem Kursgewinne aus Wertpapieren und Aktien erwirtschaftete, profitierte darüber hinaus von einem separaten Freibetrag, der nochmals 512 Euro ausmachte – sofern die Papiere mindestens ein Jahr im Depot lagen. Wurden die Steuersparoptionen konsequent genutzt, ergab sich ein Gesamtfreibetrag von 1.313 Euro.
Sparerpauschbetrag
Diese Zeiten sind vorbei. Statt nach Art der Kapitalerträge zu unterscheiden und die Werbungskosten als eigene Position zu listen, wurde ein pauschaler Steuerfreibetrag geschaffen. Seither bleiben Kapitalerträge bis maximal 801 Euro steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag wie gehabt auf 1.602 Euro. Insbesondere für Anleger stellt die neue Vorgehensweise eine spürbare Verschlechterung dar, weil sie seither auf den Freibetrag für Kursgewinne verzichten müssen und alles über den Sparerpauschbetrag regeln müssen.
Den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen
In Anspruch nehmen kann man den Sparerpauschbetrag nur über einen oder mehrere Freistellungsaufträge. Anderenfalls muss man sich später im Rahmen der Einkommensteuererklärung darum kümmern, dass nicht jeder Cent Gewinn versteuert wird. Die Formulare sollten daher schon aus eigenem Interesse heraus bei allen Banken eingereicht werden, bei denen Gewinne erzielt werden: Seien es die Zinsen beim Tagesgeld oder Gewinne aus Fondsgeschäften. Dabei haben Sparer nach wie vor die Möglichkeit, den Freibetrag sinnvoll aufzuteilen, damit er optimal genutzt wird. Sinnvoll heißt in dem Zusammenhang, dass der Sparerpauschbetrag entsprechend der zu erwartenden Kapitalerträge eingesetzt wird. Es macht zum Beispiel keinen Sinn, einen Freistellungsauftrag über 200 Euro auszustellen, wenn bei der Bank Zinsen in Höhe von 30 Euro anfallen. Wichtig ist nur: In der Summe dürfen die Freistellungsaufträge 801 bzw. 1.602 Euro nicht übersteigen.