Umstellung auf SEPA mit IBAN und BIC
Kontonummern und Bankleitzahlen sind bald Vergangenheit. Ab 01. Februar 2014 werden in ganz Europa alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vereinheitlicht. Die Normierung steht unter dem Namen SEPA (Single Euro Payments Area; zu gut deutsch: einheitlicher europäischer Zahlungsraum). Das hat zur Folge, dass alle Kontonummern und Bankleitzahlen in das neue System überführt werden müssen. Die neue Form heißt dann IBAN statt Kontonummer und BIC statt Bankleitzahl. Wer in den letzten Jahren eine Überweisung in das europäische Ausland getätigt hat, wird diese Begriffe bereits kennen. Neu ist, dass man die IBAN und die BIC nun auch für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigt.
IBAN = Ihre neue Kontonummer
Aus Ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl wird die IBAN (International Bank Account Number) erstellt. Die IBAN kann bis zu 34 Stellen lang sein, in Deutschland aber immer 22 Stellen. Die internationale Bankkontonummer besteht aus Länderkennzeichen, einer Prüfziffer sowie weiteren Ziffern analog zur Kontonummer einschließlich Bankleitzahl. Die IBAN kann problemlos aus Ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahlt erstellt oder errechnet werden.
BIC = internationale Bankleitzahl
Für vorübergehend bis Februar 2014 ist noch der BIC (Bank Identifier Code) bei inländischen Überweisungen – bis Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Überweisungen – wichtig. Der BIC ist etwa das, was wir als Bankleitzahl kennen. Diese Zahl wurde ebenso einheitlich geregelt und hat 8 bis 11 Stellen. Früher nannte man BIC auch einmal SWIFT-Code. Nach dem Februar 2016 wird man den BIC nicht mehr mit angeben müssen, dann reicht die IBAN bei einer Überweisung aus.
Was ändert sich für mich als Verbraucher?
Privatkunden und Verbraucher müssen – anders als Unternehmen – kaum etwas tun. Nicht wundern darf man sich, wenn man von Firmen angeschrieben wird, denen man bisher eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat. Diese Erlaubnis erlischt zwar nicht bei dem Wechsel zu IBAN und BIC, jedoch müssen die Firmen ihre Kunden über die SEPA-Umstellung informieren. Das gilt auch für Vereine und das Finanzamt.
Wo finde ich meine IBAN?
Die IBAN finden Sie bereits seit mehreren Jahren auf Ihren Kontoauszügen. Ebenso werden Sie auf Ihrer Girocard und im Online Banking die IBAN und den BIC finden.
Wem muss ich meine IBAN mitteilen?
Bei Lastschriften: Prinzipiell brauchen Sie bei bestehenden Lastschriftaufträgen niemandem Ihre IBAN mitzuteilen. Wenn Firmen bereits Ihre Kontonummer und Bankleitzahl für den Bankeinzug haben, dann werden sie diese Zahlen eigenständig in die IBAN umrechnen. Sie erhalten vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug eine Mitteilung. Weiter unten lesen Sie mehr dazu. Nur wenn sich Ihre Bankverbindung tatsächlich geändert hat, müssen Sie eine Mitteilung an alle verschicken, denen Sie eine Lastschrifterlaubnis gegeben haben.
Bei eingehenden Überweisungen: Erhalten Sie Lohn, Gehalt, Rente, BAföG, Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) usw. wird das überweisende Unternehmen, Amt oder die Institution die IBAN zu Ihrem Konto berechnen und so das Geld auf Ihr Konto überweisen. Für die rechtzeitige Umstellung sind die Unternehmen und Institute zuständig. Ab Februar 2014 können sie keine Überweisung mehr mit Kontonummer und Bankleitzahl einreichen.
Brauche ich die IBAN auch für private Überweisungen?
Verkehrt ist es nicht, sich gleich an die IBAN zu gewöhnen. Für Privatkunden wird es eine Übergangsphase bis Februar 2016 geben, noch die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen zu können. Die Bank, die Ihren Überweisungsauftrag erhält, wird diese Zahlen eigenständig in IBAN und BIC umrechnen. Spätestens ab Februar 2016 können Sie die Kontonummer und Bankleitzahl vergessen – ab dann benötigen Sie nur noch die IBAN!
Was wird bei Lastschriften anders?
Jedem, dem Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben haben, wird sie über die Umstellung auf die SEPA-Lastschrift informieren. Sie brauchen also nichts zu tun. Nach der Umstellung erkennen Sie die neuen Lastschriften an einer Mandatsreferenznummer und der Gläubigeridentifikationsnummer, die ab dann mit in den Kontoauszügen auftauchen.
Was heißt SEPA-Lastschriftmandat?
Das ist die neue Bezeichnung für die bislang geltende Einzugsermächtigung. Der Zahlungsempfänger wird berechtigt, vom Konto des Zahlungspflichtigen einen bestimmten Betrag einzuziehen. Zugleich wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen beauftragt, die jeweilige Zahlung auszuführen. Bei bisher gültigen Einzugsermächtigungen muss kein neues Mandat eingefordert werden. Bei neuen Verträgen ab 01.02.2014 müssen neue SEPA-Mandate verwendet werden.
Was ist die Gläubiger-ID bei SEPA-Lastschriften?
Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer, um SEPA-Lastschriften durchführen zu können. Diese ID muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Die Gläubiger-ID ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher identifiziert.
Was ist die Mandatsreferenznummer bei SEPA-Lastschriften?
Der Zahlungsempfänger vergibt für jedes SEPA-Lastschriftmandat eine Mandatsreferenznummer. Dadurch können Zahlungen des Kunden stets eindeutig zugeordnet werden.
Was passiert mit dem elektronischen Lastschriftverfahren?
Vor allem in Deutschland kennen es die Verbraucher: an der Kasse mit Girocard bezahlen und dann per Unterschrift den Lastschrifteinzug erteilen. Das elektronische Lastschriftverfahren darf in einer Übergangszeit noch bis 01.02.2016 verwendet werden.
Wie sehen die Rückbuchungsfristen aus?
Bei der autorisierten SEPA-Lastschrift kann der Zahler die Erstattung des Betrags innerhalb einer Frist von 8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung, von seinem Zahlungsdienstleister verlangen. Eine unautorisierte Lastschrift kann binnen einer Frist von 13 Monaten zurückgegeben werden.
Was wird bei Überweisungen anders?
Sie werden IBAN und BIC verwenden müssen, egal ob Sie privat Geld überweisen wollen, an eine Firma, staatliche Institution oder eine Spende. Sie werden dazu neue Überweisungsformulare bekommen. Für alle, die am Online-Banking ihrer Bank teilnehmen, wird es ebenso neue Vorlagen geben. Wer eine Banking-Software nutzt, wird eine neuere Version benötigen oder ein Update erhalten. Die Umstellung auf IBAN und BIC bei einer SEPA-Überweisung wird Privatkunden und Verbraucher wenig Sorge bereiten.