Muss man regelmäßige Zahlungseingänge auf dem Girokonto haben?

Banken wären sicherlich froh, wenn bei jedem Kunden regelmäßig Zahlungseingänge auf dem Girokonto verbucht würden. Sie können allerdings nicht darauf pochen. Ein steter Zahlungsfluss ist keine Grundvoraussetzung, um ein Konto eröffnen und führen zu dürfen. Von Bedeutung sind der Zahlungseingang und die Häufigkeit der Transaktionen lediglich, wenn die Unternehmen im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine aktive Kontonutzung vorschreiben und/oder Vergünstigungen vereinbart wurden, zum Beispiel der Verzicht auf die Kontoführungsgebühren. Diesbezüglich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kontomodelle mit ebenso unterschiedlichen Konditionen, die in Ruhe verglichen werden sollten.

Mindestgeld- und Mindestgehaltseingang

Den größten Einfluss auf die Gebührenstrukturen haben Art und Höhe des Zahlungseingangs. Immer mehr Banken sind in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, das Girokonto nur dann kostenlos anzubieten, wenn ein regelmäßiger Mindestgehalts- oder ein Mindestgeldeingang nachgewiesen wird. Erfüllt der Kunde diese Bedingungen nicht, stellen die Kreditinstitute eine Kontoführungsgebühr von mehreren Euro pro Monat in Rechnung. Um die Unterschiede der Varianten zu verdeutlichen:

  • Mindestgehaltseingang: Verlangt die Bank einen monatlichen Mindestgehaltseingang, muss zumindest eine Zahlung als Gehalt – zum Beispiel als Einkommen oder Rente – markiert sein und einen klar definierten Betrag übersteigen. Die Höhe des Mindestgehaltseingangs reicht je nach Bank und Kontomodell von etwa 750 bis weit über 1.000 Euro je Monat.
  • Mindestgeldeingang: Sehen die Konditionen nur einen Mindestgeldeingang vor, ist es unerheblich, welcher Art die Buchung ist. Dann kommt es ausschließlich darauf an, dass jeden Monat ein bestimmter Betrag erreicht wird. In der einfachsten Variante fordern die Unternehmen lediglich einen Geldeingang. Das heißt, rein theoretisch würde eine Buchung von einem Cent reichen, damit die Kontoführungsgebühr entfällt.

Zu empfehlen sind derlei Kontomodelle nur, wenn die Voraussetzungen dauerhaft erfüllt werden können. Anderenfalls wären die laufenden Kosten unnötig hoch.

Aktive Kontonutzung

Doch selbst wenn Banken auf sogenannte „Sternchentexte“ verzichten, also auf Bedingungen wie einen Geld- oder Gehaltseingang, und das Konto „ohne Wenn und Aber“ kostenlos offerieren, heißt das nicht, dass es dauerhaft brachliegen darf. Werden nur alle paar Monate ein paar Cent auf das Girokonto überwiesen und nach ein paar Wochen wieder umgebucht, ziehen viele Kreditinstitute die Reißleine und sprechen die Kündigung aus. Sie verlangen eine aktive Kontonutzung, was durchaus nachvollziehbar ist. Schließlich macht es keinerlei Sinn, ein Konto zu eröffnen, um es dann nicht zu nutzen – zumal jedes Girokonto in der Schufa-Akte auftaucht und mehrere Konten sich unter Umständen negativ bemerkbar machen können.