Die Lastschrift und die SEPA-Lastschrift

Handyvertrag, Versicherungen, Onlinehandel – die Lastschrift findet in immer mehr Bereichen Anwendung und stellt eine für Verbraucher wie Dienstleister gleichermaßen komfortable Möglichkeit des modernen Zahlungsverkehrs dar. Um auch über die Landesgrenzen hinaus von den Vorteilen zu profitieren, wurde zusätzlich die SEPA-Lastschrift eingeführt.

Wie funktioniert eine Lastschrift?

Eine Lastschrift kann man sich vorstellen wie eine umgekehrte Überweisung. Während bei einer klassischen Überweisung der Kunde die Zahlung einleitet, geht der erste Schritt bei einer Lastschrift vom Zahlungsempfänger aus. Er beauftragt seine Bank, das Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Das gesamte Lastschriftverfahren läuft somit über vier Parteien – in folgender Reihenfolge:

  • Zahlungsempfänger: Der Zahlungsempfänger ist die Person oder Institution, die Anspruch auf einen bestimmten Betrag hat, der vom Zahlungspflichtigen beglichen werden muss.
  • Inkassobank: Die Inkassobank ist die Bank des Zahlungsempfängers. Sie erhält den Auftrag, das Geld einzuziehen und wendet sich dazu an die Bank des Kunden, die sogenannte Zahlstelle.
  • Zahlstelle: Die Zahlstelle ist die Bank des Kunden, von dessen Konto der Rechnungsbetrag abgebucht werden soll.
  • Zahlungspflichtiger: Der Zahlungspflichtige ist der Kunde, dessen Konto mit der Lastschrift belastet wird.

Das heißt: Der Zahlungsempfänger wendet sich an die Inkassostelle, diese wiederum an die Zahlstelle, die den Betrag schließlich vom Konto des Zahlungspflichtigen abbucht. Damit das Verfahren funktioniert, besteht ein „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ zwischen den einzelnen Banken bzw. Bankverbünden.

Lastschriftverfahren

Für das Lastschriftverfahren stehen zwei Optionen zur Verfügung. Die bekannteste ist sicherlich die Einzugsermächtigung. Sie ist fester Bestandteil vieler Verträge. Mit dieser Ermächtigung erlaubt der Kunde, dass bis auf Weiteres Beträge vom Konto abgebucht werden dürfen. Eine solche Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden oder geändert werden, sollte sich die Bankverbindung ändern. Die zweite Alternative: das Abbuchungsauftragsverfahren. Hierbei erhält die Bank den Auftrag des Kunden, Lastschriften zu einem bestimmten Termin zugunsten eines Zahlungsempfängers auszuführen. Diese Variante findet hauptsächlich im gewerblichen Bereich Anwendung.

SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift (SEPA: Single Euro Payments Area) gibt es erst seit September 2009, nachdem innerhalb der EU ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen erarbeitet wurde. Vom Prinzip her funktioniert die SEPA-Lastschrift, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ermöglicht, wie eine normale Lastschrift. Benötigt wird ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem der Zahlungsempfänger berichtigt wird, Geld einzuziehen – es ist quasi eine EU-weit gültige Einzugsermächtigung. Jedes dieser Mandate erhält eine Mandatsreferenz, damit Abbuchungen leichter kontrolliert werden können. Hinzu kommt die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, die bei allen Abbuchungen genannt wird. Widersprüche müssen beim SEPA-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen geltend gemacht werden.