Girokonto für Schüler – Jugendkonto
Kinder und Jugendliche wissen ganz genau, welche Bedeutung Geld hat. Damit sie auch den richtigen Umgang mit Euro und Cent lernen, sind die Eltern gefragt. Eine entscheidende Rolle spielt in dem Zusammenhang das erste eigene Girokonto als Tor in die Welt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Wann der Zeitpunkt gekommen ist, zusätzlich zu Sparschwein und Sparbuch ein Konto zu führen, entscheiden ausschließlich Vater und Mutter. Sinnvoll ist es jedenfalls, so früh wie möglich damit anzufangen und nicht bis zur Volljährigkeit zu warten.
Das Jugendgirokonto: Minderjährige unter 18 Jahre
Ein paar Feinheiten gegenüber regulären Girokonten gibt es zu beachten, wenn Schüler noch minderjährig, also jünger als 18 Jahre, sind und demzufolge noch nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen.
- Das Girokonto wird auf den Namen des Kindes eröffnet.
- Beide Elternteile (sofern beide sorgeberechtigt sind) müssen mit in den Kontoantrag aufgenommen werden und unterschreiben.
- Das Girokonto wird nur auf Guthabenbasis geführt.
- Es kann kein Dispositionskredit eingerichtet werden.
- Das Kind kann eine GiroCard und/oder Prepaid Kreditkarte erwerben.
Vergleich unserer verfügbaren Jugend- und Schülerkonten
weitere Girokontomodelle |
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Bank & Kontomodell | Konto-gebühren | Mindest-geldeingang? | Dispo Zins p.a. |
Guthaben Zins p.a. |
Vorteile / Besonderes | Online-Antrag |
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comdirect Junior Giro |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Commerzbank StartKonto |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Postbank Giro start direkt |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Starter-Konto |
0,00 € | (ohne Mindesteingang) | Dispo erst ab 18 Jahre! | 0,00 % |
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weiter |
Stand der Daten: 21.11.2024
Nur mit Unterschrift der Eltern
Grundsätzlich gilt: Für ein Girokonto bedarf es der Zustimmung des bzw. der Erziehungsberechtigten. Sie müssen den Antrag für das Schülerkonto ebenfalls unterschreiben. Anderenfalls wäre es der Bank nicht gestattet, ein Konto einzurichten. Erst, wenn sie volljährig sind, steht es den jungen Kundinnen und Kunden frei, die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen. Vorher geben die Eltern den Ton an und bestimmen, bei welcher Bank das Konto eröffnet wird. Dass viele Erziehungsberechtigte die Bank wählen, bei der sie selbst Kunde sind und mit der sie gute Erfahrungen gemacht haben, ist verständlich. Vom Prinzip her stehen jedoch alle Wege respektive Banken offen.
Jugendkonto nur auf Guthabenbasis
Der Unterschied zwischen einem Schüler- und einem regulären Girokonto besteht in erster Linie darin, dass die Schülervariante nur auf Habenbasis geführt wird. Dem Nachwuchs ist es damit nicht möglich, das Konto zu überziehen und mehr Geld auszugeben, als auf dem Konto vorhanden ist. Ansonsten können auch Minderjährige nahezu alle Funktionen nutzen, angefangen bei der Überweisung über Bargeldverfügungen am Automaten bis hin zum Lastschriftverfahren bei Onlinebestellungen. Selbstverständlich kann auch Geld eingezahlt werden, zum Beispiel von den Großeltern. Das ist umso wichtiger, wenn mit kleinen Jobs das erste Geld verdient wird. Mit dem Dispositionskredit müssen sich Jugendliche allerdings ein wenig gedulden. Erst wenn sie in der Ausbildung sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, stehen die Chancen etwas besser. Da sie ein regelmäßiges Einkommen haben, sind einige Banken durchaus bereit, einen kleinen Überziehungsrahmen einzuräumen.
Sorgfaltspflichten der Eltern
Damit der Nachwuchs sich langsam aber sicher an die Funktionsweise eines Girokontos gewöhnt, sind Eltern gut beraten, ihre Kinder bei den ersten Schritten zu begleiten. Zudem sollten Vater und Mutter darauf achten, dass regelmäßig die Kontoauszüge gedruckt werden, und prüfen, welche Zahlungsvorgänge gebucht wurden, um Fehler gleich ausmerzen zu können.