Basiskonto

Das neue Basiskonto gibt es seit Sommer 2016 bei allen Banken und Sparkassen. Es ist nichts anderes als ein herkömmliches Girokonto, nur eben dass jeder Bürger in Deutschland das Recht haben soll, überhaupt ein Girokonto zu besitzen. Bislang konnte Kunden abgelehnt werden, die beispielsweise keinen festen Wohnsitz in Deutschland oder negative Schufaeinträge haben. Damit ist Schluss, wenn die EU-Richtlinie zum Basiskonto umgesetzt wird.

Bereits seit Ewigkeiten ist das Girokonto für Jedermann, nun als Basiskonto bezeichnet, im Gespräch. Zwar wurde mit dem Pfändungsschutzkonto schon etwas getan, doch immer noch erhalten Kunden mit negativer Schufa, Pfändungsbeschlüssen, eidesstattlicher Versicherung, Hartz IV, Obdachlose sowie Asylbewerber / Flüchtlinge keinen Zugang zu einem Girokonto. Ein Konto benötigen sie aber, um Sozialleistungen zu erhalten und nicht komplett aus der Gesellschaft verdrängt zu werden.

Was ist der Vorteil eines Basiskontos?

In Zukunft muss man keinen festen Wohnsitz mehr nachweisen, um dieses „abgespeckte Girokonto“ zu erhalten. Auch ist es nicht notwendig, ein Einkommen oder eine Arbeitsstelle nachweisen zu müssen.

  • Girokonto auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland
  • Kontoeröffnung unabhängig von Job und Einkommen
  • auch bei negativer Schufa / eidesstattlicher Versicherung / Privatinsolvenz / Pfändungsbeschlüsse

Wer soll vom Basiskonto profitieren?

  • Asylbewerber
  • ausländische Studenten
  • Geduldete oder Wohnungslose

Grundsätzlich soll jeder, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält, ab Juni 2016 einen Anspruch auf ein Basiskonto haben.

Was soll das Basiskonto ermöglichen?

  • eine reguläre IBAN (Kontonummer) mit BIC
  • Überweisungen empfangen
  • Geld überweisen
  • es soll eine Bankkarte zum Abheben von Bargeld dabei sein